Die Idee
Liebe silwy Community,
wir haben uns anspruchsvolle Ziele gesetzt und möchten silwy zu einer international, sehr erfolgreichen Marke aufbauen, das Produktsortiment nach Euren Wünschen erweitern und unsere Bekanntheit überproportional steigern! Für diese Ziele ist natürlich frisches Kapital notwendig.
Glaubst du an unsere Idee und unsere Ziele? Dann beteilige dich an silwy in Form von einer Wachstumsfinanzierung und treibe uns weiter zu Höchstleistungen an!
Invest in silwy: Gehe den Weg mit uns und unterstütze unser Wachstum mit einem unserer Beteiligungsmodelle.
Mit großer Vorfreude sehen wir einer spannenden und aufregenden Zeit entgegen!
Das Darlehen
Hast du schon einmal Gedanken über eine Investition in ein zukunftsorientiertes Unternehmen gemacht – anstatt das Geld auf die Bank zu bringen, wo man ohnehin kaum Zinsen bekommt?
Mit dem silwy Darlehen kannst du bei einer Einlage von bis zu EUR 5.000,– innerhalb von 12 Monaten (Emissionszeitraum vom 1.11.2020 bis 31.10.2021) die Höhe deiner Einlage wie folgt wählen:
- EUR 2.000,–
- EUR 3.000,–
- EUR 4.000,–
- EUR 5.000,–
Abweichend davon können wir EUR 5.000,- übersteigende Beträge entgegennehmen, wenn du auf einem von uns zur Verfügung gestellten Beiblatt schriftlich erklärst, dass du
- höchstens das Doppelte deines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens (über zwölf Monate gerechnet) investierst, oder dass du
- maximal 10 % deines Finanzanlagevermögens investierst.
Die Art der Vergütung kannst du wählen:
- 4 % jährliche Verzinsung in Form von Warengutscheinen: die beste Gelegenheit, silwy Produkte, die du vielleicht schon länger „im Auge“ hattest, einfach und günstig zu bekommen!
- 3 % jährliche Verzinsung in Form einer Überweisung auf dein Konto.
Die Laufzeit des Darlehens beträgt mindestens 5 Jahre. Nach Ablauf von 5 Jahren kannst sowohl du als auch silwy das Darlehen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jederzeit kündigen.
Falls du dein Geld vor Ablauf der 5 Jahre benötigst, räumen wir dir in den ersten 5 Jahren ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 12 Monaten ein.
Die Berechnung der Zinsen erfolgt jährlich zum 31. November. Du bekommst von uns jeweils im Dezember einen Warengutschein für silwy Produkte in Höhe der angelaufenen Zinsen, bzw. wird dir, wenn du diese Option gewählt hast, der Zinsertrag auf dein Konto überwiesen.
Die erste Zinsberechnung erfolgt im November 2021, d. h. du bekommst im Dezember 2021 den ersten Warengutschein bzw. die erste Überweisung der Zinsen auf dein Konto.
Der Warengutschein kann unbefristet bei jedem Einkauf über den silwy Online-Shop eingelöst werden.
Ehrlichkeit und Glaubwürdigkeit sind uns sehr wichtig. Wir sind ein transparentes kleines Unternehmen, stolz auf unsere Mitarbeiter und unsere hochqualitativen Produkte. Jeder Darlehensgeber hat daher selbstverständlich das Recht, unseren Betrieb zu besichtigen (bitte nach vorheriger Terminvereinbarung) und sich persönlich von der Qualität unserer Arbeit und unserer Produkte zu überzeugen.
Als Darlehensgeber bekommst du jeweils im März die Kennzahlen unserer Bilanz zugesandt, die wir im Rahmen einer jährlichen Besprechung mit allen Darlehensgebern näher erläutern werden. Bei dieser Besprechung beantworten wir gerne auch Eure Fragen über das abgelaufene Geschäftsjahr und geplante Projekte.
Darüber hinaus haben wir unseren Informationsverpflichtungen aufgrund des Alternativfinanzierungsgesetzes (AltFinG) gegenüber Anlegern nachzukommen. Sie finden daher auf S. 24/25 unserer Broschüre „Grüne Erde-Beteiligungsmodell_Emission 2019/20“, Informationen für Anleger gemäß AltFinG. Diese Informationen umfassen die wesentlichen Daten zum Unternehmen und zum Darlehen, einschließlich des aktuellen Jahresabschlusses sowie einen Geschäftsplan. Diese Emission 2019/20 ist auf max. 2 Mio. Euro beschränkt.
Bei diesem Darlehen handelt es sich um ein – der Gesetzgeber verpflichtet uns zu dieser Formulierung – „qualifiziert nachrangiges Darlehen“. Ebenso verpflichten uns unsere eigenen Ansprüche und der Gesetzgeber, dich auf das Risiko eines solchen nachrangigen Darlehens hinzuweisen: Im Detail bedeutet dies, – dass im Fall der Insolvenz oder Liquidation der Darlehensnehmer die Rückzahlung des Darlehens und/oder der Zinsen erst nach der Befriedigung anderer (vorrangiger) Gläubiger erfolgt bzw.– dass die Rückzahlung des Darlehens und/oder der Zinsen abhängig ist von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Darlehensnehmer. Die Rückzahlung einschließlich Zinsen erfolgt nur aus dem frei verfügbaren Jahresüberschuss oder aus dem frei verfügbaren Vermögen der Darlehensnehmer, nach der Befriedigung sämtlicher anderer Gläubiger.
Alle Vergütungen aus diesem Darlehen erfolgen fristgerecht, sofern sie nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von silwy überfordern würden (z. B. bei gleichzeitiger Kündigung mehrerer großer Darlehensgeber). In diesem Fall erfolgt die Vergütung zum erstmöglichen Zeitpunkt, zu dem silwy über ausreichende Mittel verfügt.
Darlehensnehmer ist die
maglassX GmbH
Frischeck 56
94065 Waldkirchen
VAT ID: DE 295 757 724
Weitere Details findest du in unserer Broschüre sowie im Darlehensvertrag, den du entweder telefonisch oder auf dieser Seite anfordern kannst.
Weitere Fragen zum silwy Darlehen beantwortet dir gerne unser silwy Team telefonisch unter +49 8581 969940 oder per Mail an hello@silwy.de.
Das passiert mit deinem Geld
So wird dein Geld investiert: Internationalisierung und Erschließung neuer Märkte
- Erweiterung des Produktsortiments (Tableware-Kollektion, silwy Kinder-Hochstuhl)
- Unterstützung der Unternehmensentwicklung sowie überproportionales Wachstum
- Erhaltung der hochqualitativen handwerklichen und daher lohnintensiven Fertigung in Deutschland (kein Abwandern nach Fernost)
- Lagerung von Halbfertigwaren und Fertigwaren, um eine möglichst schnelle Lieferung zu den Kunden zu gewährleisten.
- Finanzierung der Warenvorräte im Zentrallager
- Laufende Investitionen in Maschinen, Betriebs- u. Geschäftsausstattung, sowie in Betriebsgebäude
- Gründliche und aufwendige Neuentwicklung von Produkten, denn diese müssen höchste Ansprüche sowohl an Qualität und Ästhetik als auch an Funktionalität und Umweltverträglichkeit erfüllen
- Finanzierung der Marken- und Patentanmeldungen
- Optimierung der EDV-Infrastruktur und des Internet-Auftritts
- Zertifizierung von Kunststoffen (BPA-frei).
Aktuelle und zukünftige Projekte bei silwy:
- Neue Hightech-Kunststoff Kollektion
- Tableware-Kollektion
- silwy Kinder-Hochstuhl
- Internationalisierung (Erschließung neuer Märkte wie Nordamerika, Türkei, Russland, etc.)
FAQ
Wir haben hier einige Fragen zum silwy Darlehen zusammengefasst, die du dir womöglich stellen wirst.
Grundsätzlich sind Zinserträge zu versteuern, auch wenn die Auszahlung als silwy Einkaufsgutschein erfolgt. Wenn du jedoch nicht selbständig erwerbstätig bist, kannst du zusätzlich zu deinem Gehalt Einkünfte bis zu EUR 730,– pro Jahr steuerfrei beziehen. D. h.: Bis zu einer Darlehenshöhe von EUR 18.250,– (bei 4 %) bzw. EUR 24.333,– (bei 3 %) musst du die Zinseinkünfte daraus nicht versteuern. Auch die maglassX GmbH führt von deinen Zinsen keine KEST (Kapitalertragssteuer) ab. Das dürfen/müssen nur Banken.
Geht dein zusätzliches Einkommen über EUR 730,– hinaus, bist du zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet. Wie in Österreich üblich, gibt es eine komplizierte Einschleifregelung: Nur das Doppelte des EUR 730,– pro Jahr übersteigenden Betrages ist voll steuerpflichtig.
Beispiel: Dein Gewinn beträgt EUR 1.200,–. Davon werden die steuerfreien EUR 730,– abgezogen = EUR 470,–. Das Doppelte davon ist EUR 940,–. Um diese EUR 940,– erhöht sich deine Steuerbemessungsgrundlage. Ab zusätzlichen Einkünften von EUR 1.460,– ist der Betrag voll zu versteuern.
Bei unserem Modell handelt es sich um ein sogenanntes „qualifiziert nachrangiges Darlehen“ – im Rahmen des am 1.9.2015 in Kraft getretenen Alternativfinanzierungsgesetzes. Wir haben damit eine auch rechtlich saubere Lösung gefunden.
Nach Ablauf von 5 Jahren kann sowohl der Darlehensgeber als auch die maglassX GmbH das Darlehen kündigen. Falls keine der beiden Vertragsparteien das Darlehen kündigt, läuft das Darlehen mit den selben Konditionen weiter. Im Falle einer Kündigung wird der gesamte Darlehensbetrag an den Darlehensgeber zurückerstattet und der Vertrag erlischt. (Den genauen Kündigungsmodus findest du in unserem Darlehensvertrag)
Die maglassX GmbH ist nicht insolvenzgefährdet. Das Unternehmen wurde im April 2014 gegründet und seit dem stetig gewachsen. Auch die aktuelle Entwicklung ist erfreulich, die Zukunftschancen sind groß.
Die Darlehensgeber bekommen von uns umfassende Informationen, jährlich die aktuellen Bilanzkennzahlen sowie die Möglichkeit, sich persönlich in unserem Betrieb über den Fortgang der Geschäfte genau zu informieren. Es besteht völlige Transparenz.
Rein rechtlich wird bei einer Insolvenz die Forderung aus dem nachrangigen Darlehen nach Rückerstattung des nicht nachrangigen Fremdkapitals (z. B. Bankkredite) abgegolten. Dies führt in der Regel zu einem Verlust eines Teils oder auch des gesamten Kapitals für den Darlehensgeber. Aber: Die maglassX GmbH ist durch die von Kunden bereits gewährten Darlehen schon jetzt von Banken de facto unabhängig. Mit Ausnahme von kurzfristigen Verbindlichkeiten (z. B. Lieferverbindlichkeiten), eines langfristigen ERP-Kredits und eines langfristigen Exportkredits gibt es daher kaum noch nicht nachrangige Forderungen. Eine Insolvenz ist daher noch unwahrscheinlicher und die Nachrangigkeit kein wesentlicher Nachteil.
Nein, die Übertragbarkeit des Darlehens ist ausgeschlossen.
Das Darlehen ist eine Forderung gegenüber der maglassX GmbH, die in die Verlassenschaft des(r) Verstorbenen fällt. Das heißt, diese Forderung bleibt aufrecht und geht auf die gesetzlichen Erben über.
Es gilt, dass Darlehen pro Darlehensgeber grundsätzlich mit einem Betrag von EUR 5.000,– pro Jahr beschränkt sind. Bei EUR 5.000,– übersteigenden Darlehen ist vom Darlehensgeber auf einem eigenen Formblatt bei Abschluss des Darlehensvertrages zu erklären, dass er höchstens das Doppelte seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens (über 12 Monate gerechnet) oder maximal zehn Prozent seines Finanzanlagevermögens investiert.
Nein. Wir haben sowohl die Bestimmungen des Alternativfinanzierungsgesetzes als auch die Bestimmungen nach dem Geldwäschegesetz zu befolgen. Deshalb sind wir verpflichtet, die Identität aller unserer Darlehensgeber zu überprüfen. Darüber hinaus sind wir bei Beträgen über EUR 15.000,– verpflichtet, die Bestimmungen über Maßnahmen zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten. Dazu müssen wir die Identität des Anlegers überprüfen und benötigen für das Zustandekommen des Darlehensvertrages die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises.
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